
In der Elternzeit
Teilzeitarbeit während der Elternzeit, Fort- und Weiterbildung oder Urlaubs- und Krankheitsvertretungen - wie auch immer Sie sich entscheiden, der Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen sowie der Führungskraft während der Abwesenheit ist wichtig.
Sie befinden sich hier:
Allgemeines
- Nutzen Sie die Möglichkeit des Kontakts zu Ihrer Arbeitsstelle während Ihrer Abwesenheit.
- Vereinbaren Sie drei Monate vor Ihrem gewünschten Arbeitsantritt einen Gesprächstermin mit Ihrer Führungskraft.
- Sollten Sie den Wunsch haben, die Elternzeit vorzeitig zu beenden, müssen Sie dazu einen Antrag bei Ihrer Führungskraft stellen.
- Haben Sie den Wunsch, nach der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten, sollten Sie dies drei Monate vor Ihrem Arbeitsbeginn bei Ihrer Führungskraft beantragen.
- Seit Juli 2015 kann das Elterngeld Plus in Anspruch genommen werden. Wenn Sie beabsichtigen in Teilzeit zu arbeiten, ergeben sich dadurch Vorteile.
- Weitere Informationen hierzu sowie eine Broschüre zum Download finden Sie unter Informationen/Downloads.
Kontakthaltemöglichkeiten - Angebote für Beschäftigte
- Zugang zu Intranet, Zustellung von E-Mails
- Erhalt von Informationen aus der Abteilung und Charité per E-Mail
- Zusendung der Mitarbeiterzeitschrift Charité am Puls in elektronischer Form
- Möglichkeit zu persönlichen Gesprächen
- Einladung zu Team-Veranstaltungen (Weihnachtsfeier, Betriebsausflug, etc.)
- Einladung zu Charité-weiten Veranstaltungen (Neujahrsempfang, Mitarbeiterfest, etc.)
- Möglichkeit der Teilzeitarbeit während der familienbedingten Abwesenheit, z.B. zu Sonderwachen oder als Urlaubs- und Krankheitsvertretung in Nebenabrede
- Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen sowie Schulungen
- Bei Vorhandensein von 'Patenmodellen': Kontakt herstellen