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Studieren mit Kind/ern

ist eine große Herausforderung. Es ist nicht selten ein Drahtseilakt die Balance zu finden, zum einen das Studium so gut wie möglich zu absolvieren und auf der anderen Seite der Familie gerecht zu werden.

Wie bekomme ich Studium und Kind(er) unter einen Hut?  Welche Betreuungsmöglichkeiten gibt es für mein Kind? Wer sind die richtigen Ansprechpartner?

Diese und weitere Fragen werden Ihnen als Mütter oder Väter zu Beginn des Studiums und/ oder im Laufe des Studiums begegnen.

Das Familienbüro möchte Sie bei der Suche nach Antworten, Informationen und bei der Vereinbarkeit von Studium und Familie unterstützen.

Sie befinden sich hier:

Angebote für Studierende mit Kindern

Auf diesen Seiten finden Sie die notwendige Orientierung zu unterschiedlichen Angeboten. Sowie Informationen zu den Themen: Härtefallregelung, Urlaubssemester, PJ in Teilzeit, Pflegende Angehörige u.v.m.

Informationen zum neuen Mutterschutzgesetz und die Veränderungen für Studentinnen an der Charité finden Sie hier.

Urlaubssemester

Studierende, die das Studium an der Charité – Universitätsmedizin Berlin im folgendem Semester unterbrechen wollen, können sich (begründet) beurlauben lassen. Der Antrag auf Beurlaubung kann frühestens zusammen mit der Rückmeldung, er muss spätestens sechs Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit, unter Angabe der Gründe gestellt werden.

Die Geburt und die Betreuung von Kindern werden unter § 9 (5) als Beurlaubungsgrund angeführt. Ein Urlaubssemester wird schriftlich beantragt. Ein Auszug aus dem Mutterpass bzw. Geburtsurkunde des Kindes in Kopie sind dem Antrag beizulegen.

Infoblatt: Urlaubssemester
Antrag: Link zum Antrag auf Beurlaubung

Achtung!: Für das 1. Fachsemester wird eine Beurlaubung in der Regel nicht ausgesprochen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an das Referat für Studienangelegenheiten.

Mensaessen kostenlos für Kinder

Für Kinder unter 6 Jahren ist das Mensaessen kostenlos.

Die Eltern (Vater und/oder Mutter) müssen selbst Mittagsgast der Mensa sein. Um das kostenlose Essen für Kinder zu erhalten, benutzen Sie bitte die Kids-MensaCard und legen den gültigen Studierendenausweis vor.

Es wird nur das bezuschusste Mensaessen (Essen 1 und 2, Tellergericht, Bioessen, Suppen, Beilagen, Salat und Dessert) und Pasta kostenlos abgegeben. Aktionsessen, Handelsware und Getränke sind nicht kostenlos.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Studierendenwerks Berlin.

Praktisches Jahr (PJ) in Teilzeit

Seit 2012 besteht die Möglichkeit, dass Praktische Jahr in Teilzeit zu absolvieren.

Informationen des Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin: Praktisches Jahr in Teilzeit

Informationen der Charité: PJ-Ordnung

Finanzielle Unterstützung

Informationen zur finanziellen Unterstützung in Form von z.B. Elterngeld, Kindergeld und Bafög, finden Sie bsw. auf der Seite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.

Link zur Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft

Einen guten Einblick für Finanzierungsmöglichkeiten für Eltern, sowie Finanzielle Unterstützung rund ums Kind, bietet auch die Broschüre des Studentenwerks.

Anwesenheitsregelung

Es gilt als eine regelmäßge Teilnahme, wenn die Studierenden an mindestens 85% der Lehrveranstaltungen teilgenommen haben.

Es gibt keine einheitlich geregelte, besondere Rücksichtnahme für Studierende mit Kind/ern.

 *Für den Reformstudiengang gilt die 85% Anwesenheitsregelung ebenso für Seminare und Übungen, als auch für POL Gruppen, Praktika, sowie für Berufsfelderkundung und Praxisvormittage.

Studienordnungen:

- Regelstudiengang § 4 (2)

- Reformstudiengang §8 (1), (2)

- Modelstudiengang § 14 (2)

AG ProMediKids der FSI

Die FSI AG ProMediKids bietet eine Austausch- und Erfahrungsplattform für Studierende mit Kind(ern) (und die, die es werden wollen). Fragen, Tipps, Austausch, Probleme (und Lösungen), Informationen - du bist nicht allein! Zweimal im Jahr gibt es offene Treffen jeweils am ersten Sonntag im Dezember und am ersten Sonntag im Juni von 19:00-21:00 Uhr.