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Photo by Marcin Jozwiak on Unsplash

Aktuelles

26.04.2021

Ausweitung der Kinderkrankentage 2021

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Am 22. April 2021 hat nach dem Bundestag auch der Bundesrat das Vierte Bevölkerungsschutzgesetz (Bundes-Notbremse) gebilligt.

Im Zuge dessen wird die Anzahl der Kinderkrankentage für gesetzlich versicherte Berufstätige nochmals ausgeweitet. Im Jahr 2021 stehen nun jedem Elternteil 30 statt wie bisher 20 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung (60 statt 40 Tage für Alleinerziehende). 

Dabei darf auch die komplette Zahl der Kinderkrankentage auf Schließungen angewandt werden.

Insgesamt besteht für gesetzlich versicherte Berufstätige für nicht mehr als 90 Arbeitstage, für alleinerziehende Versicherte für nicht mehr als 130 Arbeitstage ein Anspruch. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 5. Januar 2021 in Kraft.

Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Kinderkrankengeld haben und deren Kind unter zwölf Jahre alt ist, vorausgesetzt es gibt keine andere Person im Haushalt, die das Kind betreuen kann.

Für Privatversicherte und beihilfeberechtigte Eltern sieht das Gesetz einen Entschädigungsanspruch nach §56 Abs. 1a Infektionsschutzgesetz (IfSG) vor.

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