Am 01.01.2018 trat das neue Mutterschutzgesetz in Kraft, welches nun auch für Studentinnen gilt.
Studentinnen aller Studiengänge der Charité sollen bei Bekanntwerden der Schwangerschaft diese unverzüglich im Referat für Studien- angelegenheiten (Büro für Kurseinschreibung, Charité Campus Mitte, Hannoversche Straße 19, 10115 Berlin) bei folgenden Mitarbeiterinnen melden:
- Frau Ines Müller, R. 3.070, Sprechzeiten: Di, Do, Fr 9.30 - 12.30 Uhr u. Di 13.30 - 16 Uhr
- Frau Sabine Selle, R. 3.070, Sprechzeiten: Di, Do, Fr 9.30 - 12.30 Uhr u. Di 13.30 - 16 Uhr
- Frau Anastasia Kromm, R. 3.070, Sprechzeiten: Di, Do, Fr 9.30 - 12.30 Uhr u. Di 13.30 - 16 Uhr
Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen für schwangere und stillende Studentinnen können nur angewendet werden, wenn die Schwangerschaft oder Stillzeit der Charité bekannt sind.
Es besteht ein Rechtsanspruch auf ein Beratungsgespräch zur Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes und der Tätigkeiten, bei dem die notwendigen Schutzmaßnahmen besprochen und dokumentiert werden. Das Arbeitsmedizinische Zentrum (AMZ) steht für die Beratung der Studentinnen zur Verfügung: 030 450 570 700, amz-anmeldung(at)charite.de.
Detaillierte Informationen zur Anwendung des Mutterschutzgesetzes für Studentinnen der Charité finden Sie hier:
- Informationen des AMZ zum Mutterschutz an der Charité
- Leitfaden für schwangere und stillende Studentinnen der Charité
Wenn Sie Fragen zum neuen Mutterschutzgesetz oder rund um das Thema Studium und Familie haben, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gern! familienbuero(at)charite.de
Downloads
198 KB
Leitfaden für schwangere und stillende Studentinnen der Charité.pdf428 KB
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts.pdf167 KB
Leitfaden zum Mutterschutz BMFSFJ.pdf2,61 MB
Kontakt
Keine Ergebnisse? Nutzen Sie bitte auch unsere zentrale Suche.Zurück zur Übersicht